Erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V. (das ist die MASCH mit dem Schwerpunkt Uni) und
Noch nicht abgeschlossene Prüfung einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei der MASCH e.V. (das sind wir)
Liebe Freundinnen, Kolleginnen und GenossInnen,
beiden MASCHs in Hamburg hat das Finanzamt im Oktober 2020 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, dem jeweiligen Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. In beiden Fällen wird dies mit der Einstufung des Vereins als „linksextremistisch“ im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2019 begründet.
Juristischer Hintergrund: Seit 2009 steht in der Abgabenordnung GO:
„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 (also der Gemeinnützigkeit) nicht erfüllt sind.“
Das bedeutet: Die Erwähnung des Vereins im Bericht des Verfassungsschutzes führt dazu, dass für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht das Finanzamt beweisen muss, dass ein Verein verfassungswidrig ist, sondern umgekehrt der Verein die Beweislast für das Gegenteil trägt.
Beide Vereine haben in Stellungnahmen gegenüber dem Finanzamt diese Absicht zurückgewiesen. Beide haben betont, dass die inhaltliche Begründung für die Einstufung als verfassungswidrig
- „Marx Lektüre“ (bei der Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V.) und
- „Vermittlung von Grundlagenkenntnissen über den Marxismus, insbesondere anhand der Originaltexte von Marx, Engels und Lenin“ (bei uns)
mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
„Sie ist vielmehr verfassungsfeindlich. Das Grundgesetz ist aus gutem Grund geprägt von der Freiheit des Geistes und der Wissenschaft und von einer offenen und streitbaren Auseinandersetzung als Weg der Erkenntnis. Die philosophischen, ökonomischen und geschichtswissenschaftlichen Erkenntnisse des Marxismus sind untrennbarer Teil des vom Grundgesetz geschützten geistigen und wissenschaftlichen Lebens.“ (Auszug aus unserer Stellungnahme, im Anhang zu finden)
Noch im Dezember 2020 hat dann das Finanzamt der Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V. die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der betroffene Verein legt dagegen Rechtsmittel ein und hat sich mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt und zur Unterstützung aufgerufen.
Unsere MASCH hat hingegen im Dezember vom Finanzamt nur eine „Eingangsbestätigung für unsere Stellungnahme“ bekommen mit der Ankündigung, dass unsere Argumente geprüft werden. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit unserer Stellungnahme eine hinreichende Widerlegung der Einstufung als verfassungswidrig vorgelegt haben und hoffen auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzamtes. Wir sind deshalb unsererseits bisher noch nicht an eine breitere Öffentlichkeit gegangen.
Diese aktuell unterschiedliche Lage der beiden Hamburger „MASCHs“ ändert nichts daran, dass wir uneingeschränkt solidarisch an der Seite unserer von der Aberkennung betroffenen „Schwester-organisation“ stehen.
Es ist ungeheuerlich, dass
- der Verfassungsschutz meint, mit dem Vorwurf „Marx Lektüre“ die Verfassungswidrigkeit belegt zu haben,
- diese absurde Einstufung durch den Verfassungsschutz dann wegen § 51 Abgabenordnung GO zu einer Umkehr der Beweislast führt,
- und der Verein dadurch in die Lage gerät, nicht nur beweisen zu müssen, dass die vom Verfassungsschutz aufgeführten Tatsachen und ihre Bewertungen falsch sind, sondern sich mit allen denkbaren möglichen Vorwürfen auseinandersetzen muss. Sich mit Vorwürfen auseinandersetzen zu müssen, die man gar nicht kennt, ist fernab von einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Gemeinsam mit der Marxistischen Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V. werden wir uns gegen diese Verletzung der Freiheit der Bildung und der Wissenschaft und der Rechtsstaatlichkeit zur Wehr setzen und bitten Euch um Eure Unterstützung.
Hamburg, 21. Jan. 2021
Hier findet ihr unsere Antwort an das Finanzamt: